Kotz / von Deyen
Sehr geehrter Herr Dr. Schulte,
anbei erhalten Sie das besprochene Fotobuch, das mein Onkel, Herr Rolf O. Karis, im Juni 2016 nach dem Tod unserer Mutter, seiner Schwester, für meinen Vater erstellt hat. Die angegebenen Zahlen entsprechen den Nummern, die wir in der Korrespondenz verwenden und die Frau von Deyen bei ihrer Einschätzung genutzt hat.
Ich hoffe, es ist nicht zu umfangreich. Als Fachanwalt können Sie jedoch sicherlich beurteilen, ob es sinnvoll ist, gegen diese Person vorzugehen.
Vielen Dank im Voraus!
Unser Vater (89) ist vermutlich Opfer einer Frau geworden, die sich als Goldschmiedin ausgibt und regelmäßig alle 4 bis 6 Wochen im Altersheim Sprechstunden anbietet, um den Bewohnern Schmuckreinigungen oder Reparaturen anzubieten.
Nach dem Tod unserer Mutter plante unser Vater, den Schmuck unserer Mutter schätzen zu lassen, da er einen Teil davon meiner Schwester und mir schenken wollte. Dabei ließ er sich von meinem Onkel, dem Bruder unserer verstorbenen Mutter, beraten und unterstützen. Mein Vater leidet an Alzheimer und Altersdemenz, weshalb er bei diesem Vorhaben Begleitung benötigte.
Mein Vater und mein Onkel entschieden sich schließlich, Frau von Deyen mit der Bewertung des Schmucks zu beauftragen. Sie ließ ein handschriftliches Gutachten erstellen, für das wir allerdings keine Rechnung auffinden konnten. Gleichzeitig fertigte mein Onkel Fotografien des Schmucks an und erstellte daraus ein Fotobuch. Bis hierhin schien alles in Ordnung.
Später im Jahr, als wir gemeinsam mit unserem Vater den Schmuck begutachten wollten, mussten wir feststellen, dass der Großteil nicht mehr im Safe war. Mein Vater konnte sich nicht daran erinnern, den Schmuck weggegeben oder an einem anderen Ort aufbewahrt zu haben. Da nur mein Onkel, wir und Frau von Deyen über den Schmuck Bescheid wussten, keimte bei uns der Verdacht auf, dass Frau von Deyen möglicherweise darin verwickelt sein könnte.
Mein Vater erinnerte sich zudem daran, dass Frau von Deyen nach der Schätzung nochmals bei ihm gewesen war und sich äußerst begeistert über den Schmuck geäußert hatte. Von einem Verkauf wusste er jedoch nichts. Auch konnten wir keine Quittungen oder Rechnungen finden – weder für das Gutachten noch für den Schmuck selbst. Lediglich eine Quittung über drei Schmuckstücke tauchte auf, die sie offenbar nochmals mitgenommen hatte zur Nachschätzung.
Um weitere Unklarheiten zu klären, versuchte meine Schwester, Frau von Deyen zu kontaktieren. Leider konnten wir keine Rechnung finden – weder für frühere Reparaturen noch für die Schätzung –, auf der ihre Adresse vermerkt war. Auch auf der von ihr erstellten Schätzung waren weder Name noch Adresse angegeben.
Lediglich eine Quittung über drei Schmuckstücke, die darauf hinweist, dass sie diese entgegengenommen hatte, liegt uns vor. Eine Nachfrage bei der Residenz ergab lediglich eine Visitenkarte mit einer Handynummer (siehe Anlage). Ein Anruf mit hinterlassener Nachricht auf der Mailbox sowie die Bitte um Rückruf blieben bislang unbeantwortet.
Eine schriftliche Anfrage per E-Mail an die Residenzleitung, Frau Gerling, brachte ebenfalls keine Adresse oder alternative Telefonnummer hervor. Dabei betreut Frau von Deyen die Bewohner des Altersheims seit mindestens 20 Jahren! Trotzdem ist hier keine aktuelle Adresse bekannt. Lediglich der Hinweis wurde gegeben, dass Frau von Deyen sich vermutlich im Urlaub befindet, jedoch bald wieder einen Termin in der Residenz wahrnehmen wird. Es wurde ergänzt, dass sie etwa alle 4 bis 6 Wochen in der Residenz tätig ist und ihre Leistungen in einem von der Residenz bereitgestellten Raum anbietet.
Mehrfach versuchte meine Schwester, diese Nummer erneut zu erreichen, und hinterließ auf dem Anrufbeantworter die Bitte um ein Gespräch, um unsere Fragen zu den Schmuckstücken klären zu können. Ihre Anfragen blieben jedoch unbeantwortet, ein Rückruf erfolgte nicht.
Daraufhin warfen wir einen Blick in das monatliche Programmheft der Residenz, um herauszufinden, wann Frau von Deyen ihre nächste Sprechstunde abhielt. Mein Onkel und meine Schwester entschieden sich, sie bei dieser Gelegenheit dort aufzusuchen.
Am 22. August 2023 ergab sich in der Residenz die Gelegenheit zu einem Gespräch. Meine Schwester sprach in Anwesenheit unseres Onkels mit Frau von Deyen. Auf Nachfrage erklärte Frau von Deyen, dass sie Schmuck von unserem Vater angekauft habe – für 15.000 € in bar. Auf die Frage meiner Schwester, ob sie eine detaillierte Aufstellung der Schmuckstücke habe, verneinte sie dies. Sie gab an, den Schmuck gewogen und den „aktuellen“ Goldpreis zugrunde gelegt zu haben, woraufhin der Betrag in bar ausgezahlt worden sei. Unser Vater habe den Erhalt des Geldes quittiert. Als meine Schwester ihr Fotos der Schmuckstücke auf ihrem Handy zeigte, erkannte Frau von Deyen einige davon wieder. Sie behauptete jedoch, nur Schmuck ohne Perlen oder Edelsteine gekauft zu haben, der eingeschmolzen werden könne. (Wie sich später herausstellte, entsprach diese Aussage nicht der Wahrheit.)
Während der weiteren Durchsicht der Fotos erwähnte sie, dass sie tatsächlich zwei Schmuckstücke mit Edelsteinen erworben hatte, nämlich die Positionen 22 und 61. Der Schmuck war von meinem Onkel im Fotobuch systematisch nummeriert worden.
Daraufhin schlug meine Schwester vor, ein weiteres Treffen zu organisieren, um mithilfe des Fotobuchs von meinem Onkel den Verbleib weiterer Schmuckstücke zu klären.
Am 11.09.2023 fand ein weiteres Treffen mit meiner Schwester und mir in einem Biergarten am Clemensplatz in Kaiserswerth statt. Trotz mehrfacher Nachfrage weigerte sich Frau von Deyen beharrlich, ihre Adresse oder den Firmensitz offenzulegen. Weder auf den ausgestellten Quittungen noch im Internet waren diese Informationen zu finden.
Frau von Deyen informierte uns in diesem Gespräch, dass sie den Schmuck gewogen und den aktuellen Goldpreis ausgezahlt habe. Schmuck mit Steinen oder Perlen habe sie nicht angekauft. Beim Durchsehen des Fotobuchs erkannte sie jedoch den Ring mit der laufenden Nummer 22, den sie ebenfalls übernommen hatte. Die dazugehörige Quittung reichte sie am 12.09.2023 per SMS ein. Diese Quittung ist auf den 25.02.2020 datiert.
Am 12.09.2023 übermittelte Frau von Deyen die Quittung für den angekauften Goldschmuck per SMS an meine Schwester (siehe Anlage). Die drei Schmuckstücke (siehe Anlage) wollte sie angeblich meinem Vater zurückgegeben haben, legte jedoch hierfür keine Quittung vor.
Am (Datum einfügen) evt. 7.11.23 übergaben meiner Schwester und ich Frau von Deyen in der Residenz bei einer ihrer Sprechstunden das Schreiben unserer Anwaltes (Anlage)
Dieses wurde am (Datum einfügen) wie folgt beantwortet (Anlage 9)
Weiteres anwaltliches Schreiben kam dann am (Datum einfügen) von einem anderen Anwalt.
Wichtige Fragen, die geklärt werden müssen:
- Wo sind die 3 Schmuckstücken dessen Mitnahme sie am 22.02.2020 quittiert hatte, bzw. gibt es einen Beweis, dass sie ihn zurückgegeben hat.
- Warum ist keine Aufstellung gemacht worden über das Altgold, sondern nur Gewicht und Legierung vom 25.02.2020. Rechnung ist übrings fehlerhaft und deutlich unter Marktpreis.
- Warum wurden Schmuckstücke mit Steinen und mindestens eine Uhr wurden als Altgold bewertet.
- Weiterer fehlender Schmuck, was mutmaßlich auch von Frau von Deyen genommen wurde.
Die Weigerung der Frau von Deyen ihre Adresse preiszugeben und, dass sie diese auch vor anderen Kunden und sogar der Heimleitung verschweigt, hat uns stutzig gemacht. Weiterhin stellt sie mangelhafte Rechnungen aus und kaufte Schmuck mit wertvollen Steinen zum Altgoldpreis an.
Zusätzliche Informationen:
- Mein Vater war niemals darauf angewiesen, seinen Schmuck zu verkaufen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Er verfügt stets über ausreichende Mittel. Seit über 20 Jahren kümmere ich mich gemeinsam mit meiner Schwester um die finanziellen Angelegenheiten meines Vaters und übernehme sämtliche rechtlichen Aufgaben in seinem Namen. Meine Schwester, eine erfahrene Steuerberaterin, ist für alle steuerlichen Themen verantwortlich.
- Frau von Deyen gab zunächst an, ausschließlich Altgold angekauft zu haben, und legte auf wiederholte Nachfrage eine Quittung vor. Diese wirkte jedoch fragwürdig, da sie weder eine Adresse noch eine Steuernummer, keinen Verkäufer und keine fortlaufende Rechnungsnummer enthielt.
- Weder die Schmuckstücke noch deren Art und Menge waren hier aufgeführt. Auf der „Quittung“ wurde lediglich zwischen 585er und 750er Gold unterschieden. Nach unserer Recherche und der Bestätigung durch Frau von Deyen befand sich darunter unter anderem das Schmuckstück Nummer 85 (eine Halskette aus 750er Gold mit wertvollem Smaragd), das niemals als Altgold gehandelt werden würde.
- Die Schmuckstücke mit den Nummern 37, 89 und 84, für die wir eine handschriftliche Quittung vom 22. Februar 2022, ausgestellt von Frau von Deyen, vorgefunden haben, konnten ebenfalls nicht mehr aufgefunden werden. Auf Nachfrage gab sie an, diese bereits zurückgegeben zu haben.
Insgesamt stellten wir fest, dass Schmuck im Wert von 51.430 €* fehlt. Nach wiederholtem Nachfragen räumte Frau von Deyen ein, nicht nur Altgold, sondern auch Schmuckstücke mit Edelsteinen im Gesamtwert von 33.950 €* angekauft zu haben. Hierfür habe sie meinem Vater 13.984,71 € in bar gegen Quittung (für Altgold) ausgehändigt.
Die angegebenen Werte basieren auf dem von Frau von Deyen am (Datum) erstellten Wertgutachten.
Weitere Infos:
Frau von Deyen kümmert sich in der Seniorenresidenz Grafenberger Wald sowie in weiteren Einrichtungen dieser Gruppe um die Schmuckanliegen der Bewohner, insbesondere um Reparaturen. Sie bietet regelmäßig Sprechstunden an, die im hauseigenen Wochenblatt angekündigt werden. Seit vielen Jahren betreute Frau von Deyen dabei auch meine Mutter.
* Gesundheit meines Vaters:
– weitere Infos folgen…
– Nimmt seit (April 2007) das Medikament Keppra 250mg.
– Seitdem (7.12.22) diagnostiziert Altersdepression Medikament Escitalopram 10mg
– Am 9.2.2023 wurde „Schwere depressive Episode – F32.2 vor dem Hintergrund bei Alzheimerkrankheit mit zusätzlicher vaskulärer Hirnschädigung – G30.8, F00.2 diagnostiziert.
– Pflegestufe 3 seit 1.12.2023